Der VwGH scheint nun dazu überzugehen, bei den nach dem Recht eines Drittstaates gegründeten Kapitalgesellschaften, die ihre tatsächliche Hauptverwaltung in Österreich haben, steuerlich den Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft vorzunehmen.
Der VwGH scheint nun dazu überzugehen, bei den nach dem Recht eines Drittstaates gegründeten Kapitalgesellschaften, die ihre tatsächliche Hauptverwaltung in Österreich haben, steuerlich den Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft vorzunehmen.