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VwGH: Keine Todfallsbilanz beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner

SteuerrechtRdW 2000/479RdW 2000, 501 Heft 8 v. 15.8.2000

Nach Ansicht des VwGH besteht beim Tod eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners keine Bilanzierungspflicht und auch keine Notwendigkeit einer Todfallsbilanz. Die Einnahmen nach dem Tod des Erblassers sind dem Erben zuzurechnen.

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