§ 4 ASVG, § 58 ASVG, § 539 ASVG
1. Vor dem 1. 7. 1996 (In-Kraft-Treten des StrukturanpassungsG 1996) abgeschlossene, am 1. 7. 1996 noch bestehende freie Dienstverträge waren mit diesem Datum zur Pflichtversicherung anzumelden.
2. Vereinbarungen, wonach dem (freien) DN vom vertraglich zugesagten Entgelt auch der Dienstgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen werden soll, sind im Hinblick auf§ 539 ASVGunwirksam.