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Einschränkung auf männliche Bewerber sachlich gerechtfertigt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/474RdW 2000, 500 Heft 8 v. 15.8.2000

§ 2 Abs 1 Z 1 GlBG, § 2a Abs 9 GlBG, § 2c GlBG

1. Eine bloße Verletzung des§ 2c GlBG(Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung) begründet noch keinen abstrakten Ersatzanspruch. Es bedarf der weiteren Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis wegen einer vom AG zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes des§ 2 Abs 1 Z 1 GlBGnicht begründet worden ist.

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