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Pensions- und Abfertigungsanspruch von Bundestheaterbediensteten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/472RdW 2000, 499 Heft 8 v. 15.8.2000

§ 1 Abs 3 lit m BThPG
§ 1 Abs 2 Z 3 ArbAbfG, § 2 ArbAbfG
§ 23 AngG, § 23a AngG
§ 1 Abs 3 lit a VBG, § 35 VBG
§ 1 Abs 1 SchSpG, § 50 SchSpG

1. Das BThPG findet keine Anwendung auf Bundestheaterbedienstete (Orchestermusiker der Wiener Staatsoper), die in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden, wenn ihnen aus diesem eine Anwartschaft auf Pensionsversorgung zusteht.

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