§ 865 ABGB
§ 14 UbG, § 33 ff UbG
War der AN im Zeitpunkt der Zustellung eines Entlassungsschreibens völlig geschäftsunfähig, ist die Entlassung des AN unheilbar unwirksam. Eine Unterbringung iSd UbG im maßgeblichen Zeitpunkt ändert an diesem Ergebnis nichts, da die Vertretungsbefugnis des Patientenanwaltes auf solche Rechte beschränkt ist, die mit der Unterbringung in einem unmittelbaren und typischen Zusammenhang stehen.