§ 3 ff AVRAG
Art 1 RL 77/187/EWG , Art 7 RL 77/187/EWG
Art 1 RL 98/50/EG
§ 8 BEinstG
1. Wenngleich die RL 98/50/EG , womit die RL 77/187/EWG geändert wurde, noch nicht umgesetzt ist, ist ihr im Wege der richtlinienkonformen Interpretation dennoch Beachtung zu widmen, weil die Änderung des Art 1 im Wesentlichen nur jene Leitsätze zusammenfasst, welche vom EuGH zur bereits geltenden RL geprägt wurden.