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Neues aus dem Arbeits- und SozialrechtDas Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000

ArbeitsrechtMonika DrsRdW 2000/453RdW 2000, 479 Heft 8 v. 15.8.2000

Am 7. 6. 2000 wurde das Arbeitsrechtsänderungsgesetz (ARÄG) 20001)1) BGBl I 2000/44. im Nationalrat beschlossen. Dieses Gesetz enthält vor allem Änderungen des EFZG (Entgeltfortzahlung, Auflösung des Erstattungsfonds), des ABGB (Entgeltfortzahlung, „Postensuchtage“), des AngG („Postensuchtage“), des ASVG (Herabsetzung der Arbeitgeberbeiträge in der Krankenversicherung für Arbeiter), des UrlG (Abschaffung der Urlaubsentschädigung), des AVRAG (Kündigungsschutz für bestimmte ältere Arbeitnehmer in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben) und des AlVG (Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges für bestimmte ältere Arbeitnehmer)2)2) Daneben enthält es noch Änderungen im Hausgehilfen- und HausangestelltenG, im HausbesorgerG, im HeimarbeiterG, im GutsangestelltenG, im SchauspielerG, im BUAG, im GSVG, im BSVG, im AlVG, im IESG, im SUG und im AÜG, die vor allem entsprechende Bestimmungen in den Sondergesetzen bzw durch diese Novelle notwendig gewordene (Zitierungs-)Anpassungen vorsehen..

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