§ 3 Z 15 FBG
§ 5 Abs 1 GmbHG
§ 18 Abs 2 HGB, § 22 HGB, § 30 HGB
Das Recht, eine Firma ohne Nachfolgezusatz fortzuführen, findet seine Grenze jedenfalls im Täuschungsverbot des§ 18 Abs 2 HGB. Der bloße Rechtsformzusatz ist nicht unterscheidungskräftig.