Seit der Ausweitung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Personengesellschaften durch das EU-GesRÄG (BGBl 1996/304) verbringen die Firmenbuchgerichte einen guten Teil ihrer Zeit mit der Durchführung von Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Einreichung von Jahresabschlüssen. In zunehmendem Ausmaß sind deshalb auch die Rechtsmittelgerichte und sogar die Höchstgerichte mit den Problemen des firmenbuchrechtlichen Zwangsstrafenverfahrens - bis hin zu Fragen der Verletzung von Verfassungs- oder Gemeinschaftsrecht - beschäftigt. Im vorliegenden Beitrag werden einige dieser Fragen erörtert, die in der höchstgerichtlichen Judikatur entweder widersprüchlich gelöst oder noch nicht ausreichend geklärt wurden.