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Steuerliche Behandlung von Abschlägen vom Emissionspreis und Treueboni

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/353RdW 2000, 390 Heft 6 v. 15.6.2000

§ 29 Z 3 EStG 1988

Werden im Zuge von Aktienemissionen Abschläge vom Emissionspreis eingeräumt, so stellen diese Abschläge keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Sind die Abschläge an eine Gegenleistung (zB Verzicht auf bestimmte Nutzung oder Verzicht auf ein Gestaltungsrecht) gebunden, dann sind sie als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 steuerbar.

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