Der VwGH hat vor kurzem ausgesprochen, dass - für steuerliche Zwecke - die Festlegung des Dienstortes nicht als Teil einer lohngestaltenden Vorschrift anzusehen ist.
Der VwGH hat vor kurzem ausgesprochen, dass - für steuerliche Zwecke - die Festlegung des Dienstortes nicht als Teil einer lohngestaltenden Vorschrift anzusehen ist.