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Kein Ausgleichsanspruch eines Kfz-Vertragshändlers für Ersatzteilgeschäft

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/244RdW 2000, 279 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 24 HVertrG
§ 25 HVG 1921

Beim Ersatzteilgeschäft als bloßem Nebenprodukt des Werkstättenbetriebs ist regelmäßig nicht zu erwarten, dass der Unternehmer auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses zu einem in seinem Werkstättennetz eingegliederten Händler erhebliche Vorteile iSd§ 24 Abs 1 Z 2 HVertrGziehen kann, weshalb dieser Geschäftsbereich nicht in die Berechnung eines Ausgleichsanspruchs einzubeziehen ist.

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