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Regress des Garanten gegen die Garantie nicht beauftragende Solidarschuldner

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/238RdW 2000, 273 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 880a ABGB, § 1358 ABGB

Bei der Legalzession gemäߧ 1358 ABGBgeht die Forderung des Gläubigers so auf den Rückgriffsberechtigten über, wie sie beim Gläubiger bestanden hat. Stehen daher dem Gläubiger mehrere Solidarschuldner gegenüber, haften diese auch dem Rückgriff nehmenden Garanten zur ungeteilten Hand, unabhängig davon, dass der Garantie ein Auftrag nur eines von mehreren Solidarschuldnern zugrunde liegt.

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