Die Frage, ob im Rahmen eines internationalen Arbeitsverhältnisses ein gewöhnlicher Arbeitsort begründet wurde, obwohl der Arbeitnehmer seine Arbeit niemals aufgenommen hat, wird von Judikatur und Lehre immer wieder unterschiedlich beantwortet. Der Beitrag versucht, diesen Streitpunkt einer Lösung zuzuführen.