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Anfechtung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/135RdW 2000, 159 Heft 3 v. 15.3.2000

§ 364c ABGB
§ 3 AnfO, § 20 AnfO

Anfechtungsgegenstand kann auch ein im Grundbuch eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot nach§ 364c ABGBsein. Die grundbücherliche Anmerkung einer gegen ein solches Veräußerungs- und Belastungsverbot gerichteten Anfechtungsklage ist nicht zulässig.

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