§ 8 Abs 3 VersVG, § 69 VersVG, § 70 Abs 2 VersVG, § 191b Abs 3 VersVG
§ 869 ABGB, § 883 ABGB, § 901 ABGB, § 914 f ABGB, § 1435 ABGB
Die Pflicht zur Nachzahlung eines wirksam vereinbarten Dauerrabatts trifft im Fall einer „Besitzwechselkündigung“ nicht den Erwerber, sondern den Veräußerer.