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Eigentumsvorbehalt und Austausch des Sicherungsobjektes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/51RdW 2000, 85 Heft 2 v. 15.2.2000

§ 426 ff ABGB, § 451 ff ABGB, § 1053 ff ABGB

Eine Parteieneinigung zwischen dem drittfinanzierenden Kreditgeber, dem Käufer und dem früheren Verkäufer über den Austausch des Sicherungsobjektes für die aushaftende Kreditforderung ist ein tauglicher Titel für den Eigentumserwerb des Kreditgebers.

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