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Keine Negativsteuer beim Unterhaltsabsetzbetrag

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/39RdW 2000, 58 Heft 1 v. 15.1.2000

§ 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988

Der Unterhaltsabsetzbetrag kann nur die nach§ 33 Abs 1 EStG 1988errechnete Steuer mildern. Ergibt sich keine oder keine ausreichende derartige Steuer, so kann der Unterhaltsabsetzbetrag nicht im Wege einer negativen Steuer gutgeschrieben werden.

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