Nach der VOBGBl II 1997/287sind die Bezüge von Lehrbeauftragten bestimmter Bildungseinrichtungen jedenfalls als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit anzusehen. Der VfGH hat dazu ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet.
Nach der VOBGBl II 1997/287sind die Bezüge von Lehrbeauftragten bestimmter Bildungseinrichtungen jedenfalls als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit anzusehen. Der VfGH hat dazu ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet.