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Bewirtungsspesen bei Rechtsanwälten - Aufwendungen zur Kontaktpflege nicht abzugsfähig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/771RdW 2000, 771 Heft 12 v. 15.12.2000

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG

Es ist weder zu erkennen, dass “Geschäftsessen" als solche von vornherein, noch, dass Bewirtungen “zur Sicherstellung künftiger Mandatserteilungen" jedenfalls der Werbung dienen.

Der Steuerpflichtige hat nachzuweisen, inwiefern die einzelnen Bewirtungen tatsächlich einem konkreten Werbezweck gedient haben.

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