Die Feststellung der Soll-Werte wirtschaftstreuhänderischer Tätigkeit stößt auf Schwierigkeiten in der Definition. Formale Ordnungskriterien und Steuerungsvorschriften für Arbeitsabläufe lassen nicht von vornherein auf qualitätsvolle Beratung schließen. Dazu bestehen weiters Unterschiede im Arbeitsinhalt von Wirtschaftstreuhändern im Allgemeinen und Wirtschaftsprüfern im Besonderen. Der Berufsgrundsatz der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit nach§ 82 WTBGsteht einer allzu stringenten Prozesssteuerung entgegen.