In Zusammenhang mit den Änderungen im AlVG durch das Budgetbegleitgesetz 2001 - vor allem dem Absehen von einer Wartefrist bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf oder einvernehmliche Lösung (vgl ARD 5173/1/2000) - und der überproportionalen Belastung der Arbeitslosenversicherung durch kurzfristige Beschäftigungen und Saisonbeschäftigungen haben die Kollektivvertragspartner eine kollektivvertragliche Regelung zur Verlängerung der Saisonbeschäftigung durch Heranziehung von Überstunden und des Urlaubsanspruchs in Aussicht gestellt.