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Unfreundliches Verhalten gegenüber Kunden - begünstigter Behinderter

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/672RdW 2000, 689 Heft 11 v. 15.11.2000

§ 82 lit f GewO
§ 8 Abs 4 BEinstG

Ein Kellner in einem Vier-Sterne-Hotel, der sich trotz wiederholter Ermahnung mehrmals gegenüber Restaurantkunden unfreundlich verhält sowie Kunden 15 Minuten weder begrüßt noch bedient, erfüllt den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenverletzung gem § 82 lit f GewO.

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