§ 82 lit f GewO
§ 8 Abs 4 BEinstG
Ein Kellner in einem Vier-Sterne-Hotel, der sich trotz wiederholter Ermahnung mehrmals gegenüber Restaurantkunden unfreundlich verhält sowie Kunden 15 Minuten weder begrüßt noch bedient, erfüllt den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenverletzung gem § 82 lit f GewO.