Über Ersuchen des VwGH wurde dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art 10 der Richtlinie des Rates vom 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (69/335/EWG, Kapitalansammlungsrichtlinie) der Erhebung der Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs 4 KStG 1988) entgegensteht.