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Steuerneutrale grenzüberschreitende Verschmelzung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/624RdW 2000, 642 Heft 10 v. 15.10.2000

Art I, II und III UmgrStG

Das BMF teilt mit, dass es mit grenzüberschreitenden Verschmelzungen noch nicht befasst war. In einem konkreten Fall hat das Firmenbuchgericht in Wien einer beabsichtigten Hereinverschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft auf eine österreichische übernehmende Kapitalgesellschaft keine Zustimmung erteilt, sodass sich keine steuerliche Frage gestellt hat.

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