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Änderung einer Pensionsanpassungsklausel durch Kollektivvertragsparteien

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/615RdW 2000, 628 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 2 Abs 2 ArbVG
§ 879 ABGB

Da keine Verfassungsvorschrift den Schutz „wohlerworbener Rechte“ gewährleistet, fällt es in den Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragsparteien als „Gesetzgeber“, eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zu Lasten des Betroffenen unter der Einschränkung der sachlichen Begründbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu ändern.

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