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Keine Erstattung von Sonderzahlungen nach dem EFZG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/602RdW 2000, 619 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 3 EFZG, § 8 EFZG

Das aufgrund des EFZG fortzuzahlende Entgelt beschränkt sich auf das laufende Entgelt; Sonderzahlungen sind daher nicht erstattungsfähig.

VwGH 29.03.2000, 96/08/0233

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