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Beteiligungsveräußerung: Steuerpflicht auch bei vorübergehender Nichtbeteiligung?

ArbeitsrechtOliver KempfRdW 1999, 623 Heft 9 v. 15.9.1999

Nach Auffassung des BFH kann die Veräußerung einer Beteiligung im Privatvermögen auch dann steuerpflichtig sein, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des fünfjährigen Beobachtungszeitraumes vorübergehend überhaupt nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligt war.

Innsbruck

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