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Arbeitszimmer neu - einkunftsquellenbezogene Beurteilung nach dem typischen Berufsbild

ArbeitsrechtRdW 1999, 616 Heft 9 v. 15.9.1999

Nach der bisherigen Auslegung des BMF (AÖF 1997/92, vgl RdW 1997, 226) galt das häusliche Arbeitszimmer nur dann als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit d , wenn dort mehr als

- 50 % der Arbeitszeit aus einer Tätigkeit notwendigerweise verbracht wird und damit

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