Mit dem StRefG 2000 wurde der Bereich der Rentenbesteuerung in Reaktion auf die Rechtsprechung des VwGH gesetzlich neu geregelt (vgl zuletzt Wolf, RdW 1999, 553 ff): Die außerbetriebliche Versorgungsrente wurde im Rahmen der Übertragung von Betrieben (Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen) rückwirkend ab 1989 gesetzlich fixiert (§ 29 Z 1 EStG 1988). Im Rahmen der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern wurde mit Wirksamkeit ab dem Jahr 2000 bei deutlichem Überwiegen des Rentenbarwerts eine Aufteilung der Rentenzahlungen in Kaufpreis- und Unterhaltsrente eingeführt („Gemischte“ Rente, § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988).