§ 7 AngG, § 36 ff AngG
§ 879 ABGB
§ 1 UWG
Wird eine Konventionalstrafe nur zur Sicherung des Verbotes der Verwendung der dem AN übergebenen Unterlagen des AG vereinbart, handelt es sich um keine Konkurrenzklausel iSd §§ 36 ff AngG, weshalb diese Vereinbarung auch nicht der hiefür normierten zeitlichen Beschränkung unterliegt.