§ 1024 ABGB
§ 15 ff GmbHG
§ 1 KO, § 3 KO
§ 1024 ABGB, wonach der Konkurs des Vertreters zum Erlöschen seiner Vertretungsbefugnis führt, ist auf den GmbH-Geschäftsführer nicht anzuwenden, weil das GmbHG als lex specialis Vorrang hat.
§ 1024 ABGB
§ 15 ff GmbHG
§ 1 KO, § 3 KO
§ 1024 ABGB, wonach der Konkurs des Vertreters zum Erlöschen seiner Vertretungsbefugnis führt, ist auf den GmbH-Geschäftsführer nicht anzuwenden, weil das GmbHG als lex specialis Vorrang hat.