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Erste Anmerkungen zur Novellierung des § 101 TKG*

WirtschaftsrechtClemens ThieleRdW 1999, 570 Heft 9 v. 15.9.1999

„Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.“ Diese berühmte Bemerkung Kirchmanns1) trifft wohl wie kaum eine andere auf die jüngste Novellierung des österreichischen Telekommunikationsgesetzes zu, deren Hintergründe wohl ebenso spekulativ bleiben wie die praktischen Auswirkungen des nunmehr geschaffenen Spam-Verbotes.

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