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Liebhaberei bei Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbe

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1999, 568 Heft 8 v. 15.8.1999

§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972
§ 1 Abs 1 und 2 L-VO, § 6 L-VO

1. Eine Betätigung in Form der Ausübung des Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbes fällt unter den Tatbestand des § 1 Abs 1 der L-VO.

2. Die Bestimmung des § 6 L-VO, wonach Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen kann, ist als zulässige Auslegung des § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 in Zusammenschau mit § 2 Abs 1 UStG 1972 zu werten.

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