vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die 1. Übernahmeverordnung*)*)*) Der hier vorgelegte Beitrag wurde Mitte April 1999 fertiggestellt. Die darin vertretenen Rechtsansichten geben ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder. Sie beruhen auch auf einem vom Verfasser mitentwickelten internen Arbeitspapier der Übernahmekommission.

WirtschaftsrechtMartin WinnerRdW 1999, 509 Heft 8 v. 15.8.1999

Die Übernahmekommission hat zu zentralen Bestimmungen des Übernahmegesetzes 1)1) BGBl I 1998/127; im Folgenden ÜbG. Zu diesem vgl aus der öLit Doralt, Der ökonomische Hintergrund und die Interessengegensätze bei Übernahmeangeboten, in Doralt/Nowotny/Schauer (Hrsg), Takeover-Recht (1997) 1; Doralt, Überlegungen zur Gestaltung der Vorschriften über das Recht der öffentlichen Übernahmeangebote, in Kropff-FS (1997) 54; Doralt/Winner, Antikritisches zum Ministerialentwurf des Übernahmegesetzes, ecolex 1997, 936; Hausmaninger/Herbst, Überlegungen zum Entwurf eines Übernahmegesetzes, ÖBA 1997, 911; Huber, Der Preis des Pflichtangebotes im Entwurf des Übernahmegesetzes, ecolex 1997, 763; Schärf, Zur Stellung von Vorstand und Aufsichtsrat im Entwurf des Übernahmegesetzes, ecolex 1997, 770; Dorda, Das neue österreichische Übernahmegesetz, ecolex 1998, 843; Nowotny/Stern, Übernahmerecht und Gesellschaftsrecht - Ein Überblick, RdW 1998, 655; Bydlinski/Winner, Das neue Übernahmegesetz - Ein Überblick über die materiell-rechtlichen Bestimmungen, ÖBA 1998, 913; Gruber, Das Übernahmegesetz - Eine Einführung, WBl 1999, 10; Kalss, Konkurrenzangebote und Rücktritt bei der Unternehmensübernahme, RdW 1999, 269; Pozniak, Börserechtliche Überlegungen zu den Opting-Out-Klauseln im neuen Übernahmegesetz, ÖBA 1999, 47. Verordnungen zu erlassen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung der Schwelle, bei deren Überschreitung ein Pflichtangebot ausgelöst wird, nähere Bestimmungen über das gemeinsame Vorgehen, Ausnahmen von der Angebotspflicht für Kreditinstitute sowie die Regelung der Angebotsfristen2)2) Vgl Art IV § 4 Abs 2 ÜbG: Verordnungen gemäß §§ 16 Abs 4, 19 Abs 4, 22 Abs 5, 23 Abs 2 und 24 Abs 2 ÜbG sind bis 1. März 1999 zu erlassen. Obwohl sich aus der Interpretation von § 23 Abs 2 ÜbG ergibt, dass in der Aufnahme in den Katalog der nach Art IV § 4 Abs 2 zwingend zu erlassenden Verordnungen ein Redaktionsversehen zu sehen ist, ist diese Frage bereits in der 1. ÜbV geregelt worden; dazu unten 2.. Die Beschlussfassung über diese Fragen ist nunmehr erfolgt. Am 11. 3. 1999 wurde die 1. Übernahmeverordnung im Mitteilungsblatt der Wiener Börse AG veröffentlicht3)1.3)1. 1. Verordnung der Übernahmekommission vom 9. März 1999 zum Übernahmegesetz (1. Übernahmeverordnung - 1. ÜbV), Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG vom 11. März 1999, Nr 115. Paragraphenangaben ohne Rechtsquellenangabe beziehen sich im Folgenden auf die 1. ÜbV.; sie ist damit am 12. 3. 1999 in Kraft getreten4)4) § 18.. Die weiteren Verordnungen, zu deren Erlass die Übernahmekommission ermächtigt ist5)5) Vgl §§ 5 Abs 1, 16 Abs 5, 22 Abs 6, 25 Abs 1, 25 Abs 3, 26 Abs 6 ÜbG., sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!