§ 1151 ABGB
Die Mitarbeit im Betrieb der Lebensgefährtin ist im Zweifel kein Arbeitsverhältnis und die erbrachten Leistungen grundsätzlich unentgeltlich.
OGH 17.03.1999, 9 Ob A 8/99p
§ 1151 ABGB
Die Mitarbeit im Betrieb der Lebensgefährtin ist im Zweifel kein Arbeitsverhältnis und die erbrachten Leistungen grundsätzlich unentgeltlich.
OGH 17.03.1999, 9 Ob A 8/99p