Mit Beschluss1) vom 11. 12. 1998 hat der VfGH sein am 26. 2. 1998 von Amts wegen eingeleitetes Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt. Damals hatte er beschlossen,2)§ 12 Abs 6 Gehaltskassengesetz 1959, BGBl 1959/254 idF 1985/104 (kurz: GKG), auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Was war geschehen? Doch alles der Reihe nach.