§ 1295 Abs 2 ABGB
§ 24 GmbHG
Das Verhalten eines Minderheitsgesellschafters einer GmbH ist treuewidrig, wenn er eine zwischen der GmbH und Dritten bereits bestehende Geschäftsbeziehung nach Beendigung seines Anstellungsverhältnisses auf sich oder eine unter seinem Einfluss stehende Konkurrenzgesellschaft überleitet und Kunden mittels der ihm in seiner Tätigkeit als Gesellschafter bekanntgewordenen Informationen abwirbt.