§ 23 EStG 1988
1. Wird eine Segelyacht längerfristig in Bestand gegeben, wobei sämtliche mit Betrieb und Instandhaltung anfallende Kosten der Mieter zu tragen hat, und hat der Eigentümer lediglich für den Wertverzehr sowie die Finanzierung des in Bestand gegebenen Wirtschaftsgutes zu sorgen, bietet eine derartige Tätigkeit nicht das Bild eines Gewerbebetriebes.