Der althergebrachte Grundsatz „Wer nicht wirbt - stirbt“ behält auch für den virtuellen Marktplatz des Cyberspace seine Gültigkeit. Die Direktansprache durch E-Mail zählt zu den neusten Werbeformen. Bei dieser Art der telekommunikativen Werbung handelt es sich um modernstes Direktmarketing.Nachfolgend wird ihre (wettbewerbs-)rechtliche Zulässigkeit unter Bezugnahme auf deutsche und US-amerikanische Erfahrungen näher untersucht.