§ 15 EStG 1988
1. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber ist im Allgemeinen ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtiger Arbeitslohn. Kein Arbeitslohn läge nur vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung überlässt und diese Überlassung im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist.