§ 19 Abs 1 AngG, § 23 AngG
§ 2 UrlG, § 9 UrlG
Wiederholte befristete Verträge zw dem Roten Kreuz und einem Medizinstudenten, in denen sich dieser verpflichtet, an einzelnen Tagen als Sanitätsgehilfe im Rahmen von Blutspendeaktionen tätig zu werden, sind zulässig.