§ 19 RAO
§ 16 RL-BA, § 17 RL-BA
§ 1438 ABGB, § 1439 ABGB, § 1440 ABGB
Beim Abzugsrecht nach § 19 Abs 1 RAO handelt es sich inhaltlich um ein Aufrechnungsrecht, auf das die allgemeinen Kompensationsregeln der §§ 1438 ff ABGB ergänzend Anwendung finden. § 19 Abs 1 RAO verdrängt jedoch als lex specialis die Anordnung des § 1440 zweiter Satz ABGB, wonach in Verwahrung genommene Sachen kein Gegenstand der Kompensation sind.