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Pflichtteilsdeckung durch Unterbeteiligung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 68 Heft 2 v. 15.2.1999

§ 653 ABGB, § 774 ABGB, § 787 Abs 1 ABGB, § 808 ABGB, § 1175 ABGB, § 1487 ABGB

Noterben, die durch die erblasserische Verfügung einer Unterbeteiligung Vermögenswerte erhalten hätten können, die dem Pflichtteil entsprechen oder diesen übersteigen, haben keinen Geldanspruch, wenn sie ihr Erbrecht ausgeschlagen haben.

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