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Gemeinschaftsrecht und schiedsrechtlicher ordre public

WirtschaftsrechtPaul OberhammerRdW 1999, 62 Heft 2 v. 15.2.1999

In zwei jüngeren Entscheidungen ist der OGH davon ausgegangen, dass Verstöße gegen das europäische Gemeinschaftsrecht grundsätzlich auch den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung iSv § 595 Abs 1 Z 6 ZPO widersprechen. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Judikatur auseinander.

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