Mit 1. 1. 1999 ist der Euro zur österreichischen Währung (Art 2 VO EG 974/98 ) geworden. Da das Recht der Kapitalgesellschaften sowohl für die Kapitalausstattung als auch für Mitgliedschaftsrechte auf Geldbeträge abstellt, ergeben sich daraus automatisch Anpassungserforderungen, die der Gesetzgeber im 1. Euro-Justizbegleitgesetz (BGBl I 1998/125) vorgenommen hat. Die sich für Gesellschaften mbH daraus ergebenden praktischen Auswirkungen sollen in der Folge kurz dargestellt werden.