Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes stellt die verfassungsrechtliche Absicherung der Beseitigung der begünstigten Abschreibung für Assanierungsaufwendungen nach dem Stadterneuerungsgesetz keine Gesamtänderung der Bundesverfassung dar, weil es sich um einen Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Budgetkonsolidierung handelt, das unterschiedlichste Personengruppen nicht unbeträchtlich belastet hat.