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Kein Anspruch auf Versehrtenrente nach einem Unfall im Rahmen eines Seminars über „Mentales Training“

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 41 Heft 1 v. 15.1.1999

§ 175 ASVG, § 176 Abs 1 Z 5 ASVG

1. Aus § 176 Abs 1 Z 5 ASVG ergibt sich, dass Unfälle, die sich im Rahmen außerberuflicher Schulungs-(Fortbildungs-)Kurse ereignen, grundsätzlich keinen Versicherungsschutz genießen (somit keine Arbeitsunfälle sind). Hierbei ist es irrelevant, ob der Besuch eines solchen außerberuflichen Kurses geeignet war, das berufliche Fortkommen des Versicherten zu fördern.

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