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Teilweiser Kostenerstattungsanspruch auch für festsitzenden Zahnersatz

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 806 Heft 12 v. 15.12.1999

§ 59 Abs 1 B-KUVG, § 69 B-KUVG

Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Versicherten bei medizinisch notwendiger Gebißsanierung auch für einen festsitzenden Zahnersatz; dies jedoch nur in dem Umfang, in dem die Versicherungsanstalt bei Inanspruchnahme der als unentgeltlich geltenden Leistung in Form des abnehmbaren Zahnersatzes leistungspflichtig geworden wäre.

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